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   OLG Saarbrücken, 22.03.1999 - 4 W 72/99 - 7   

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https://dejure.org/1999,14151
OLG Saarbrücken, 22.03.1999 - 4 W 72/99 - 7 (https://dejure.org/1999,14151)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.03.1999 - 4 W 72/99 - 7 (https://dejure.org/1999,14151)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. März 1999 - 4 W 72/99 - 7 (https://dejure.org/1999,14151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in einen Miteigentumsanteil; Sofortige Beschwerde gegen die Kostentragungspflicht; Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses; Bestehen einer vollstreckbaren Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1667
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 12 W 19/14

    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung wegen Vorsatzanfechtung

    Die Frage, ob der Schuldner eines Rückgewähranspruchs nach dem Anfechtungsgesetz vor Klageerhebung zur Vermeidung der Kostenlast zur freiwilligen Erfüllung aufgefordert werden muss oder ob er allein durch die Vornahme des anfechtbaren Geschäfts Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (letzteres jedenfalls für die Vorsatzanfechtung bejahend z.B.: OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2008 - 27 W 48/07 = NJW-RR 2008, 1724, 1725 m.w.N.; Zöller/Herget, a.a.O., Rn. 4; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, a.a.O. Rn. 70; a.A. z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.02.2009 - 7 W 12/09 = OLGR Brandenburg 2009, 590 m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 22.03.1999 - 4 W 72/99-7 = NJW-RR 2000, 1667, 1668; MüKoZPO/Schulz, 4. Aufl., § 93 Rn. 23; Musielak/Lackmann, a.a.O., Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2015 - 13 W 484/15

    Zur Klageveranlassung im Sinne des § 93 ZPO im Falle einer Gläubigeranfechtung

    Auch im Anfechtungsprozess ist dies regelmäßig erst dann der Fall, wenn der Anfechtungsschuldner einem Verlangen des Anfechtungsgläubigers nach einer Erklärung über die Duldung der Zwangsvollstreckung nicht Folge leistet (OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2009, 590, Rn. 6; Saarländisches OLG NJW-RR 2000, 1667, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 5 Stichwort "Anfechtung"; MünchKommentar/Schulz, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 27 W 48/07

    Verhalten des Anfechtungsgegners als ausreichende Klageveranlassung im Rahmen der

    Zwar gilt § 93 ZPO im Grundsatz auch für Anfechtungsklagen (vgl. z. B. Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 93 Rn. 5 Stichwort Anfechtung m. w. Nachw., OLG Saarbrücken - NJW-RR 2000, 1667).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09

    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S. des § 93 ZPO im

    Das ist im Anfechtungsprozess - jedenfalls in Fällen, in denen, wie hier, der Anfechtungsgegner nicht auch der persönliche Schuldner des Anfechtungsgläubigers ist - regelmäßig erst dann der Fall, wenn der Anfechtungsschuldner einem Verlangen des Anfechtungsgläubigers nach einer Erklärung über die Duldung der Zwangsvollstreckung nicht Folge leistet (OLG Saarbrücken NJW-RR 2000, 1667 f.; OLG München NJW 1968, 556, 557; MünchKomm./Giebel, ZPO , 3. Aufl., § 93 , Rn. 16; Musielak/Wolst, ZPO , 6. Aufl., § 93 , Rn. 11; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 93 , Rn. 17; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 67. Aufl., § 93 , Rn. 22).
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